Kosten

1. Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für logopädische Therapien werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 18 Jahren vollständig übernommen.

Bei Erwachsenen ab 18 Jahren besteht nach SGB V § 61 Satz 3 die gesetzliche Verpflichtung einen Teil der Kosten (Eigenanteil) selbst zu tragen. Der Eigenanteil berechnet sich aus einer Rezeptgebühr in Höhe von € 10,00 pro Verordnung und 10% der Behandlungskosten.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Zahlung des Eigenanteils. Hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse genaue Auskunft.

2. Privatpatienten und beihilfeberechtigte Patienten

Privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten erkundigen sich am besten bei der jeweiligen Versicherung bzw. Beihilfestelle nach der Höhe des Erstattungsbetrages.